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   BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72   

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https://dejure.org/1972,1037
BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72 (https://dejure.org/1972,1037)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1972 - IV B 73.72 (https://dejure.org/1972,1037)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1972 - IV B 73.72 (https://dejure.org/1972,1037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge für die Einrichtung eines Entwässerungskanals - Ermittlung des Anteils der Straßenentwässerungskosten an den Gesamtkosten eines Kanals - Ermittlung des Erschließungsaufwandes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristüberschreitung bei Erlaß eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils; Berechnung des Erschließungsbeitrags für einen nicht nur dem Erschließungsgebiet dienenden Entwässerungskanal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72
    Ist diese in einer Breite ausgeführt worden, die für die Erschließung des Gebietes nicht im Sinne der genannten Vorschrift erforderlich ist, so darf sie mit den Anliegern nur in der erforderlichen Breite abgerechnet werden (vgl. hierzu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - [BVerwGE 32, 226]).

    Schließlich ist das Berufungsgericht auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (BVerwGE 32, 226) abgewichen, indem es die Straßenentwässerungskosten auch für den nicht zum Erschließungsaufwand gerechneten Gehweg entlang des Stadtparks in die Abrechnung einbezogen hat.

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen vom 24. Juni 1971 - BVerwG I CB 4.69 (BVerwGE 38, 220; NJW 1971, 1854) und vom 11. November 1971 - BVerwG I C 64.67 - (BVerwGE 39, 51; NJW 1972, 271) ausgesprochen, daß ein aufgrund mündlicher Verhandlung ergehendes Urteil binnen zwei Wochen - gegebenenfalls im Tenor - beschlossen sein muß, da es andernfalls nicht entsprechend der in § 116 Abs. 2 VwGO gesetzten Frist der Geschäftsstelle übergeben werden kann.
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72
    Die Frage der Anteilsberechnung ist für den Fall einer Mischkanalisation, die der Entwässerung der Straße und der anliegenden Grundstücke dient, durch das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (KStZ 1971, 179) dahin geklärt worden, daß die Kosten im Verhältnis der Straßenabwässer zu den Grundstücksabwässern anzusetzen sind.
  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen vom 24. Juni 1971 - BVerwG I CB 4.69 (BVerwGE 38, 220; NJW 1971, 1854) und vom 11. November 1971 - BVerwG I C 64.67 - (BVerwGE 39, 51; NJW 1972, 271) ausgesprochen, daß ein aufgrund mündlicher Verhandlung ergehendes Urteil binnen zwei Wochen - gegebenenfalls im Tenor - beschlossen sein muß, da es andernfalls nicht entsprechend der in § 116 Abs. 2 VwGO gesetzten Frist der Geschäftsstelle übergeben werden kann.
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72
    Die Kosten eines solchen Hauptkanals können allerdings voll berücksichtigt werden, wenn für die Straßenentwässerung Einheitssätze gelten (vgl. Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - [BVerwGE 38, 275]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Begriff der Erforderlichkeit der beitragsfähigen Erschließungsanlage in § 129 Abs. 1 BBauG (entspr. § 129 Abs. 1 BauGB) herleiten (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschluss vom 29.8.1972 - IV B 73.72 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 8).

    Diese Art der Berechnung ergibt sich als die praktisch allein mögliche aus den vorstehend dargelegten rechtlichen Erwägungen (BVerwG, Beschluss vom 29.8.1972 - IV B 73.72 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 8).

  • VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12

    Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage

    Diese Art der Berechnung [ergebe] sich als die praktisch allein mögliche" (BVerwG, Urteil vom 29.08.1972 - IV B 73.72 -, Juris Rn. 4-6).
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